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Ab sofort geltende Besuchsregelungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ändern sich auch die Besuchsregelungen in unserer Einrichtung.
Ab dem 04. April 2022, bis auf Widerruf, gelten folgende Einlasszeiten:
Montag bis Freitag
09.00 – 11.00 Uhr 14.30 – 16.30 Uhr
Samstag und Sonntag
14.00 – 16.00 Uhr
Einlasszeiten sind Zeiten, in denen Sie sich im Eingangsbereich der Einrichtung gemeldet haben müssen. Ihr Besuch kann aber gern auch darüber hinaus andauern.
Der Zutritt wird dabei nur unter folgenden Bedingungen gewährt:
- Vorlage eines gültigen Impfnachweises oder
- Vorlage eines gültigen Genesenennachweises oder
- Nachweis eines aktuellen Negativtestergebnisses von einer anerkannten Teststelle (nicht älter als 24 Stunden)
Diese Regelung gilt auch für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren!
Wir bitten Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, welcher während der gesamten Besuchszeit getragen werden muss.
Hinweis:
- Besucher mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksverlust sowie Gliederschmerzen, sind weiterhin vom Besuch ausgenommen.
- Besucher, welche nachweislich Kontakt zu einer Covid-19 infizierten oder unter Verdacht von Covid-19 stehendenden Person hatten, bitten wir, von einem Besuch abzusehen.
- Besucher, die der Regelung, wie oben beschrieben, nicht nachkommen, wird der Zutritt nicht gestattet.
Wir bitten Sie, auch Ihre Angehörigen über die neuen Regelungen zu informieren.
Mit freundlichem Gruß
Silke Beck
Heimleitung / Geschäftsführer