Die aktuellen Veröffentlichungen von Qualitätsprüfungsergebnissen für Pflegeheime liegen vor.
Mit dem “Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 wurde erstmalig die Möglichkeit geschaffen, die Leistungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet zugänglich zu machen, um mehr Transparenz in der Pflege zu schaffen.
Die Prüfungen finden – im Gegensatz zu früher – nun generell unangemeldet statt.
Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband (gesetzliche Krankenversicherung), die Sozialhilfeträger und die maßgeblichen Vertretungen der Pflegeeinrichtungen und –dienste für eine Bewertungssystematik nach Schulnoten entschieden.
Hier finden Sie das Ergebnis unserer Einrichtung vom 02.01.2019 (Bild zum Öffnen des PDF anklicken!):
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