DER PFLEGESATZ

Der Pflegesatz: Was ist das und wie wird er berechnet?

Der Pflegesatz ist die monatliche Vergütung des Pflegeheims für die erbrachten Leistungen in dem jeweiligen Pflegegrad.
Er setzt sich zusammen aus allgemeinen Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsvergütung. Eine detailierte Auflistung können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen. Zum Vergrößern bitte anklicken!

Die Höhe des Pflegegrades wird von den Vertretern der Pflegekassen und der Pflegesatzkommission festgelegt und zwischen dem Heimträger und der Pflegesatzkommission neu verhandelt. Es wird ebenfalls unter den einzelnen Pflegegraden unterschieden. Es gibt fünf Pflegegrade.

Die Höhe der Investitionskosten wird beim Landesverwaltungsamt eingereicht und von diesem bestätigt.

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSGII)

Seit 01.01.2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden nicht mehr nur körperliche Einschränkungen, sondern auch Einschränkungen wie z. B. die Demenzerkrankung berücksichtigt. Aus den bisherigen drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade.
Ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (§ 84 Absatz 2 SGB XI) sorgt dafür, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 den gleichen Eigenanteil für die pflegerische Versorgung aufbringen müssen. Der Eigenanteil wird somit nicht höher, wenn der Pflegegrad steigt.

Unsere aktuellen Vergütungssätze (Miniatur bitte anklicken!):

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Pflegeheim „Christoph Buchen“ GmbH & Co. KG
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