Die Höhe des Pflegegrades wird von den Vertretern der Pflegekassen und der Pflegesatzkommission festgelegt und zwischen dem Heimträger und der Pflegesatzkommission neu verhandelt. Es wird ebenfalls unter den einzelnen Pflegegraden unterschieden. Es gibt fünf Pflegegrade.
Die Höhe der Investitionskosten wird beim Landesverwaltungsamt eingereicht und von diesem bestätigt.